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Abholzeiten
- Feste Abholzeit = Durch Personensorgeberechtigte (PSB) festgelegter Zeitpunkt, an dem das eigene Kind durch die PSB oder durch eine andere abholberechtigte Person von der Ganztagseinrichtung abgeholt wird.
- Die verbindlichen Abholzeitfenster sind: 1. Abholzeitfenster: 14.30 Uhr – 15.00 Uhr, 2. Abholzeitfenster: 16.30 Uhr – 17.00 Uhr.
- Eltern/ Personensorgeberechtigte haben die Möglichkeit ihr Kind im gesamten Abholzeitraum abzuholen. Sie entscheiden sich jeweils für ein Abholzeitfenster für jeden Schultag.
- Alle Kinder im Pakt für den Ganztag (Jahrgang 3+4) haben grundsätzlich Anspruch darauf bis 17 Uhr betreut zu werden.
- Im Rahmen der erweiterten schulischen Betreuung legt die Platzform des ESB-Betreuungsvertrages (15 Uhr oder 17 Uhr) fest, ob Eltern jeweils nur das erste Abholzeitfenster in Anspruch nehmen oder sich jeweils zwischen den beiden Abholzeitfenstern entscheiden können.
- Eltern/ PSB legen für ein Schulhalbjahr fest, zu welchem Abholzeitfenster sie ihr Kind an jedem Schultag abholen.
- Wenn Eltern bis zur Abgabefrist keine neuen Abholzeiten einreichen, gelten die Abholzeiten aus dem vorherigen Halbjahr weiterhin. Die Abholzeiten sind verpflichtend einzuhalten.
- Dauerhafte Änderungen der Abholzeit während des Schulhalbjahres sind grundsätzlich möglich. Unter Einhaltung einer Vorlaufzeit von mind. 2 Wochen müssen diese schriftlich durch die PSB an die allgemeine Mailadresse des Ganztages (gta-muehlbergschule-ffm.@ib.de) kommuniziert werden.
- Eine tagesaktuelle, kurzfristige Änderung der Geh- bzw. Abholzeit ist bei wichtigen Arztterminen und Notfällen möglich; hierfür bitte eine Mail bis 10.30 Uhr mit dem Grund, vollständigem Namen des Kindes und der jeweiligen Klasse an die allgemeine Mailadresse senden; die Kinder können hierfür nach Schulschluss; zu den Gehzeiten (siehe G wie Gehzeit) selbstständig gehen oder in den oben genannten Abholzeitfenstern abgeholt werden.
- An den Fenstern der Bücherei werden zu den genannten Abholzeitfenstern zwei Abmeldestationen aufgebaut; einmal für die Jahrgänge 1+2 und einmal für die Jahrgänge 3+4. An jeder Abmeldestation befindet sich jeweils mindestens ein pädagogischer Mitarbeitender.
- Kinder, die nicht allein nach Hause gehen dürfen, halten sich während ihres jeweiligen Abholzeitfensters in unmittelbarer Nähe der Abmeldestation auf (Unterhof). Bei schlechtem Wetter haben die Kinder die Möglichkeit sich in der Bücherei oder dem Forscherraum aufzuhalten.
- Bei Kindern, die nicht allein nach Hause gehen dürfen, muss sich die abholberechtige Person bei der Abmeldestation kurz vorstellen und ausweisen.
- Es befindet sich immer mind. ein pädagogischer Mitarbeitender vor der Spielgarage während der Geh- bzw. Abholzeit.
- Im Rahmen der Abholzeitfenster betreten die abholberechtigten Personen frühstens zu Beginn des Abholzeitfensters das Schulgelände und verlassen jenes nach erfolgreicher Abholung des Kindes zügig.
- Der Ganztag schließt mit Ablauf des zweiten Abholfensters um 17 Uhr. Die Aufsichtspflicht des Ganztages erlischt 15 Minuten nach der festgelegten Geh.-bzw. Abholzeit.
- Ab 14.00 Uhr ist nur das große Tor am Lettigkautweg zum Betreten und Verlassen des Schulgeländes geöffnet. Eltern dürfen das Schulgebäude ohne triftigen Grund (z.B. Abholung eines verletzten oder kranken Kindes oder Elterngespräch) nicht betreten.
- In den genannten Fällen müssen sie sich entweder im Schulsekretariat (bis 14. 30 Uhr) oder im Leitungsbüro des Ganztages anmelden. Sie erhalten einen Besuchersticker, auf dem sie ihren Namen eintragen. Dieser muss beim Aufenthalt im Schulgebäude sichtbar auf der Kleidung getragen werden.
Angebote (Offene Angebote, Verbindliche Angebote, Arbeitsgemeinschaften & schulische Angebote)
- Die Ansprechperson für alle Fragen, die das AG- und Angebotsband betreffen ist der Ganztagskoordinator, Herr Florian Weis (florian.weis@ib.de / Tel. 069 4800 999 1). Herr Weis organisiert die Angebote und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag und steht im engen Austausch mit den Kooperationspartnern des Ganztags, wie Sportvereinen oder der Musikschule Frankfurt.
Ablauf der Schnupperwochen (halbjährlich nach Halbjahresbeginn):
- Die pädagogischen Mitarbeitenden informieren die Kinder tagesaktuell über die stattfindenden Schnupperangebote. Die Kinder erhalten für jeden Tag einen Laufzettel, auf dem sie eintragen, an welchem Schnupperangebot sie teilnehmen möchten. Diesen geben sie zu Beginn bei der zuständigen Angebotsleitung ab.
- Die AG-Leitungen sind angehalten die AGs integrativ zu gestalten; sie können jedoch eine Höchstzahl von Teilnehmenden definieren.
Ablauf Einwahl AGs für die 3. und 4. Klasse:
- Die AG-Einwahl findet nach den Schnupperwochen statt und ist für ein Halbjahr verbindlich. Jedes Kind ist verpflichtet an mindestens einer AG teilzunehmen (max. vier AGs pro Woche).
- Kinder und Eltern füllen den Wunschbogen gemeinsam aus und unterschreiben ihn. Die Einwahl findet geschlechterparitätisch statt, sofern sich das Angebot nicht explizit an bestimmte Gruppen richtet.
- Jeden Freitag finden keine Angebote/ AGs aufgrund der wöchentlich stattfindenden Kinderkonferenz zwischen 15- 16 Uhr statt.
Verbindliche Angebote für die 2. Klasse:
- Für die neuen 1. Klassen finden im ersten Halbjahr noch keine festen Angebote statt, sie werden engmaschig betreut und können sporadisch reinschnuppern. Es existieren jedoch Angebote, die nur für die ersten Klassen konzipiert sind.
- Alle Kinder der 2. Klassen sollen die Möglichkeit haben an mind. einem verbindlichen Angebot in der Woche teilzunehmen.
Ablauf der offenen Angebote:
- Jedes Kind ohne festes Angebot oder AG kann sich tagesaktuell entscheiden, an welchem offenen Angebot es für eine Stunde teilnehmen möchte. Nach Auswahl ist eine verbindliche Teilnahme bis 16.00 Uhr/16:30 Uhr erforderlich.
- Als offene Angebote bieten wir z.B. einen Spieleraum, Kreativ- und Bastelraum, Bewegung auf dem Schulhof, Lesen in der Bibliothek oder einen Ruhe- und Entspannungsraum an.
- Eine feste Zuteilung der pädagogischen Mitarbeitenden wird für ein Halbjahr vorgenommen.
Regeln zur Durchführung der AGs:
- Die AG-Leitungen führen eine Anwesenheitsliste. Fehlende Kinder werden an das Jahrgangsteam zurückgemeldet, welches mit den Kindern ins Gespräch geht. Sollte ein Kind wiederholt fehlen, findet ein protokolliertes Gespräch statt.
Evaluation des Angebots- und AG-Bandes:
- Das Angebot wird mind. jährlich evaluiert. Zum Ende des jeweiligen Halbjahres wird ein Evaluationsbogen an alle Kinder ausgeteilt. Für die Entwicklung ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Abwesenheit
- Falls ein Kind aufgrund von Krankheit dem Unterricht fernbleibt, bedarf es keiner separaten Information an den Ganztag: Schule informiert den Träger tagesaktuell.
- Falls ein Kind im Laufe des Schultages aufgrund von Krankheit abgeholt wird, bedarf es keiner Mitteilung an den Träger der Ganztagsangebote; jene Informationen werden bei der Abholung der Klassen durch die Lehrkraft an die Betreuungskraft kommuniziert.
Anwesenheit
- Nach Anmeldung zum Pakt für den Ganztag ist eine verbindliche Teilnahme am Ganztag bis mind. 14.30 Uhr an allen fünf Schultagen verpflichtend.
