Aufgabe der Vorbeugenden Maßnahmen ist es – ausgehend von den individuellen Voraussetzungen – Kinder, ihre Eltern und Lehrer zu beraten, sowie Schülerinnen und Schüler zu fördern. Unser Ziel ist es, durch die Beratung, Koordination von externen Hilfen sowie durch ambulante Förderung die allgemeine Schule als Lernort zu erhalten.
Inklusive Beschulung – Informationen
Inklusive Beschulung bedeutet, dass Schüler/-innen mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinbildenden Schulen gemeinsam mit allen anderen Schüler/-innen unterrichtet werden.
Förderplan und Vereinbarungen
Formular zur Festlegung des individuellen Förderplans und Vereinbarungen mit den Eltern und Schülern.
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